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   VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 10 S 385/05   

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https://dejure.org/2005,10863
VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 10 S 385/05 (https://dejure.org/2005,10863)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.06.2005 - 10 S 385/05 (https://dejure.org/2005,10863)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 10 S 385/05 (https://dejure.org/2005,10863)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vorlagebeschluss zur Rückerstattung einer zu Unrecht bewilligten Beihilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Bescheids über die Bewilligung von Flächenzahlungen und die Verpflichtung zur Rückzahlung des erhaltenen Geldbetrages; Rückerstattung einer zu Unrecht bewilligten Beihilfe; Pflichten eines Antragstellers bei der Beantragung einer Flächenzahlung für ...

  • Judicialis

    EGV Art. 234 Abs. 2; ; EWGVO Nr. 3887/92 Art. 9 Abs. 2; ; EWGVO Nr. 3887/92 Art. 9 Abs. 4; ; EWGVO Nr. 3887/82 Art. 14 Abs. 1; ; EGVO Nr. 2419/2001 Art. 31 Abs. 3; ; EGVO Nr. 2988/... 1995 Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; EGVO Nr. 2988/1995 Art. 4; ; EGVO Nr. 2988/1995 Art. 5 Abs. 1; ; EGVO Nr. 1251/1999 Art. 6 Abs. 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaftsrecht, sonstiges: Unregelmäßigkeit, verwaltungsrechtliche Maßnahme, verwaltungsrechtliche Sanktion, Günstigkeitsregelung, Berechnungsgrundlage, Flächenzahlung, Nicht-Nahrungsmittelzwecke, Ackerkulturen, Stilllegung, Kürzung, Verpflichtung zur Rückzahlung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AUR 2006, 95
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 01.07.2004 - C-295/02

    Gerken

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 10 S 385/05
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat in seinem Urteil vom 01.07.2004 (C-295/02, Gisela Gerken/ Amt für Agrarstruktur Verden, Rn. 53 ff.) entschieden, dass Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/1995 auf das Verhältnis der beiden Verordnungen (EWG) Nr. 3887/92 und (EG) Nr. 2419/2001 ungeachtet des Umstandes anzuwenden ist, dass die Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 nach ihren Art. 53 Abs. 1 Satz 2 und Art. 54 Abs. 2 nicht für Beihilfeanträge maßgeblich ist, die sich auf vor dem 1. Januar 2002 auslaufende Wirtschaftsjahre oder Prämienzeiträume beziehen.

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat in seinem Urteil vom 01.07.2004 (C-295/02, Rn. 50) festgestellt, dass die Kürzung oder gar Aufhebung einer Beihilfe "Tiere" eine verwaltungsrechtliche Sanktion im Sinne von Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/1995 darstellt.

  • EuGH, 16.05.2002 - C-63/00

    Schilling und Nehring

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 10 S 385/05
    Gegenstand des Urteils vom 16.05.2002 (C-63/00, Schilling und Nehring) war im Fall Schilling die Kürzung einer EG-Sonderprämie für männliche Rinder um 40 % aufgrund von Art. 10 Abs. 2 Buchstabe b der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 und im Fall Nehring die vollständige Versagung einer Sonderprämie für vier Ochsen, weil drei Tiere nicht erst zwei Wochen nach Abgabe der Beteiligungserklärungen geschlachtet worden waren und das vierte Tier nicht das Mindestschlachtgewicht erreicht hatte.
  • VG Gelsenkirchen, 17.05.2006 - 7 K 4469/04

    Rückforderung, Sonderprämie

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 10 S 385/05 -.

    In Übereinstimmung mit dem Vorlagebeschluss des VGH Baden-Württemberg vom 30. Juni 2005 - 10 S 385/05 - sieht die Kammer in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Begriff der verwaltungsrechtlichen Sanktionen" i.S.d. Art. 2 Abs. 2 VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/1995 auch auf Rückzahlungen zu Unrecht gewährter Beihilfen anwendbar ist.

  • VG Gelsenkirchen, 17.05.2006 - 7 K 4471/04

    Rückforderung, Mutterkuhprämie

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 10 S 385/05 -.

    In Übereinstimmung mit dem Vorlagebeschluss des VGH Baden-Württemberg vom 30. Juni 2005 - 10 S 385/05 - sieht die Kammer in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Begriff der verwaltungsrechtlichen Sanktionen" i.S.d. Art. 2 Abs. 2 VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/1995 auch auf Rückzahlungen zu Unrecht gewährter Beihilfen anwendbar ist.

  • BVerwG, 05.04.2006 - 3 B 24.06

    Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch die Ablehnung eines

    21 Ein besonderer Klärungsbedarf ergibt sich auch nicht aus dem Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 30. Juni 2005 10 S 385/05 (AUR 2006, 95).
  • VG Düsseldorf, 05.04.2006 - 20 K 1868/03
    Vor diesem Hintergrund hatte das Gericht schließlich auch keine Veranlassung, im Hinblick auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 30. Juni 2005 - 10 S 385/05 -, mit dem dieser dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art. 234 EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) u.a. die Frage vorgelegt hat:.
  • VG Schwerin, 15.02.2007 - 3 A 1263/05

    Rückforderung von Beihilfezahlungen für die Ernte 1997 wegen fehlender

    Die Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen richtet sich nach den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen, die für das Wirtschaftsjahr gelten, auf das sich der Beihilfeantrag bezieht (so VGH Baden-Württemberg, Vorlagebeschl. v. 30.6.2005 - 10 S 385/05 -, AUR 2006, 95, auch VG Minden, Urt. v. 16.11.2005 - 3 K 2986/03 -, AUR 2006, 433, und VG Gelsenkirchen, Urt. v. 17.5.2006 - 7 K 4469/04 -, AUR 2006, 437).
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